EU einigt sich auf AI Act. Risikobasierte KI-Regulierung, keine Ausnahmen für Large Language Modelle, erweiterte Verbotsliste, OECD-Definition als Basis.

NEWSUPDATE: AI Act mit Verspätung

Der Nikolo hat für unsere Branche mit Verspätung doch noch den AI Act der Europäischen Union im Sack dabei gehabt. Nach einem dreitägigen Verhandlungsmarathon haben sich Rat und Parlament der EU auf einen gemeinsamen Verordnungstext zur Regulierung der künstlichen Intelligenz, dem „AI Act“, geeinigt. Auch wenn uns der finale Text noch nicht vorliegt, so zeichnen sich folgende, für die Data-Driven-Marketing-Branche relevante, Schwerpunkte ab:

  • Der risikobasierte Ansatz bleibt erhalten und enthält je nach Risikostufe verschiedene Vorgaben.
  • Es gibt dabei keine Ausnahme für die Basis mit Large Language Modellen (z. B. ChatGPT).
  • Die Verbotsliste von unzulässigen KI-Anwendungen wurde erweitert (Stichwort: Gesichtserkennung).
  • Die OECD-Definition von KI wurde als Basis genommen. Hier nachzulesen: OECD-Link.
  • Strafrahmen von 6,5 % des globalen Umsatzes oder bis zu 35 Mio. EUR.
  • Der AI Act gilt ab zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung.

Was bedeutet das aus unserer Sicht?

Der AI Act bietet eine große Chance, um für ein Level-Playing-Field zwischen europäischen KI-Lösungen und jenen der Digital Giants aus Übersee zu sorgen. Weiterhin kann er zur Steigerung des Vertrauens in diese Technologie dienen, denn durch den sogenannten „risikobasierten“ Ansatz werden die KI-Anwendungen in Kategorien eingeteilt, die von unbedenklich bis zu hohem Risiko reichen. Solche Label sind gewohnt und sorgen eindeutig für Transparenz.

Gleichzeitig birgt dieser risikobasierte Ansatz die Gefahr, dass damit auch Dokumentationspflichten einhergehen. Und da wissen wir bereits von der DSGVO, dass dies gerade bei kleineren, mittelständischen Unternehmen zu hohen Aufwänden und damit auch Kosten führt. KMUs, die in Österreich das Gros der Unternehmen sind, könnten dadurch eventuell einen Wettbewerbsnachteil erleiden. Darauf muss in der Ausgestaltung unbedingt noch eingegangen werden und wir werden uns hier aktiv einsetzen.

Wie geht es nun weiter?

Nach der generellen Einigung der EU-Gremien wird nun an der Ausformulierung gearbeitet. Danach wird dieser Text den Mitgliedsländern vorgelegt und diese müssen ihn genehmigen. Erst danach wird er offiziell angenommen und tritt in Kraft.

In Österreich wird es zwei Stellen geben: einmal die KI-Servicestelle und einmal die KI-Aufsichtsbehörde. Die KI-Servicestelle ist in der RTR angesiedelt und deren Ausgestaltung befindet sich in der Finalisierung. Die Umsetzung der Aufsichtsbehörde ist noch nicht erfolgt und wird vermutlich erst starten, wenn der AI Act vollends genehmigt ist.

Wir halten dich über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden und werden im nächsten Jahr auch weitere Informationsevents dazu anbieten.