Downloads zu deiner Verfügung
Digitale Leadgenerierung B2B (2023)
Ergebnisse der Online-Befragung Juni 2023
Data Driven Maketing – Status quo Österreich
Welche Möglichkeiten und Anforderungen gibt es für Data Driven marketing in Unternehmen? Die Studienergebnisse 2021
B2B-Social Media Studie 2021
Die Ergebnisse der 11. Studie zu „Social Media in der B2B-Kommunikation“ sind für dich zum Download abrufbar: Intitatorin: ALTHALLER communication Gesellschaft für Marktkommunikation mbH im Rahmen des „Ersten Arbeitskreis Social Media in der B2B-Kommunikation“ – Studienpartner Österreich: DMVÖ. Die Studie wurde bei 683 Unternehmen durchgeführt wurde und beschäftigt sich mit der Frage, wie sich die Nutzung der Kanäle im B2B-Bereich verändert hat. Da die Umfrage im gesamten D-A-CH Raum durchgeführt wird, ist zusätzlich ein Drei-Länder-Vergleich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.
Download D-A-CH Marketing Automation Studie
Verhaltensregeln Dialog Marketing
Die Datenschutzbehörde hat den Antrag des Dialog Marketing Verbands Österreich, des Fachverbands Werbung und Marktkommunikation der WKÖ, des Marketing Clubs Österreich, des Fundraising Verbands Austria sowie der Österreichischen Marketing Gesellschaft auf Genehmigung von Verhaltensregeln gemäß Art 40 DSGVO (Verhaltensregeln) betreffend die Ausübung des Gewerbes der Adressverlage und Direktmarketingunternehmen gem. § 151 GewO in der Fassung vom 4.4.2019 mit Bescheid genehmigt.
Bereits die vom DMVÖ im Jahr 2004 initiierten und von der damaligen Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt genehmigten Codes of Conduct haben erfreulicherweise großen Anklang gefunden und erheblich zur Transparenz beigetragen. Die aktuellen Verhaltensregeln 2019 sind auf dem neuesten Stand und entsprechen der geltenden Rechtslage. Es geht uns auch darum, sowohl den Praktikern als auch den Rechtsberatern eine kompakte Darstellung der maßgeblichen österreichischen Werberegeln in Bezug auf Datenschutz und Direktmarketing zu geben.
Wir sehen diese Verfahrensregeln als Richtlinien für Auftraggeber , Agenturen und Dienstleister, die die vorhandenen einschlägigen Gesetze und die DSGVO praxisorientiert konkretisieren und damit zusätzliche Rechtssicherheit und Transparenz schaffen. Diese Verhaltensregeln werden sich sowohl in der Marketingpraxis als auch in Verwaltungsverfahren und in der Rechtsprechung bewähren, da sie mögliche unterschiedlich auslegbare Stellen in der DSGVO und in der Gewerbeordnung authentisch interpretieren. Wir sind daher sicher, dass diese Verhaltensregeln von Nutzen sein werden und wünschen euch erfolgreiche und kreative Direktmarketing-Kampagnen ohne rechtliche Komplikationen.
Hier geht es zum kostenlosen Download: https://www.dmvoe.at/wp-content/uploads/2024/07/VerhaltensregelnDialogMarketing_07062019.pdf
Codes of Conduct
Verhaltensregegeln gem. § 6(4) DSG 2000
Der DMVÖ und die Wirtschaftskammer Österreich, FV Werbung und Marktkommunikation haben in Abstimmung mit der Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt erstmals verbindliche Verfahrensregeln und Richtlinien geschaffen, die vorhandene einschlägige Gesetze praxisorientiert konkretisieren.
Mit der Einführung der Codes of Conduct ist es uns gelungen, allen marketingtreibenden Unternehmen erstmals ein Höchstmaß an Rechtssicherheit beim Umgang mit Adressen und personenbezogenen Marketing-Daten zu bieten. Standardisierte Formulare und praxisorientierte Mustervereinbarungen erleichtern die gesetzeskonforme Verwendung von Daten für Mitarbeiter, Auftragnehmer und Auftraggeber.
Wer sich an die Codes of Conduct hält, hat die Möglichkeit, das Gütesiegel „Fair Data“, das vom DMVÖ vergeben wird, zu führen. Auftraggeber und Konsumenten können dadurch sicher sein, dass das entsprechende Unternehmen den Richtlinien gemäß Daten verwendet.
Zum Download Codes of Conduct § 6 (4) DSG 2000 / CoC_Brosch06