Der Dialog Marketing Verband Österreich (DMVÖ) und die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) haben in Zusammenarbeit mit dem Online Vermarkter Kreis (OVK) erstmalig Codes of Conduct für das digitale Dialog Marketing eingereicht. Die bisherigen Verhaltensregeln ließen den digitalen Bereich außen vor. Gemeinsam wurden nun zu wichtigen Themen wie Consent Management und Datenübermittlungen in Drittstaaten spezielle Codes of …

Neue Codes of Conduct für digitales Dialog Marketing eingereicht Weiterlesen

Alexandra Vetrovsky-Brychta, Präsidentin DMVÖ | Michael Mrazek, Obmann Fachverband Werbung und Marktkommunikation WKO

Der Dialog Marketing Verband Österreich (DMVÖ) und die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) haben in Zusammenarbeit mit dem Online Vermarkter Kreis (OVK) erstmalig Codes of Conduct für das digitale Dialog Marketing eingereicht. Die bisherigen Verhaltensregeln ließen den digitalen Bereich außen vor. Gemeinsam wurden nun zu wichtigen Themen wie Consent Management und Datenübermittlungen in Drittstaaten spezielle Codes of Conduct entwickelt und bei der Datenschutzbehörde eingereicht.

Nach den Codes of Conduct ist vor den Codes of Conduct. Bereits 2019 wurden die ersten Codes of Conduct für Adressverlage und Direkt Marketing Unternehmen erfolgreich eingereicht und von der Datenschutzbehörde genehmigt. Die akkreditierte Überwachungsstelle – Austrian Standards – hat bereits einige Unternehmen positiv auditiert. Durch diese Verhaltensregeln wurde für das Dialog Marketing in Österreich ein Meilenstein in Sachen Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen.

 

Fehlende Regelung für digitales Dialog Marketing

Ein immer wichtiger werdender Bereich des Data Driven Marketings – der digitale Bereich des Dialog Marketings – war in den bisherigen Verhaltensregeln nicht enthalten. Um auch im digitalen Dialog Marketing für einheitliche Regeln zu sorgen, hat der DMVÖ gemeinsam mit der WKO weitere Codes of Conduct entwickelt. Unterstützt wurde diese Selbstregulierung mit Expertenwissen seitens des OVK für den Bereich Onlinewerbung. Verhaltensregeln zu wichtigen Themen wie Consent Management bei E-Mails oder Websites mit Cookie Banner und Datenübermittlungen in Drittstatten, insbesondere in die USA, konnten so gemeinsam entwickelt und bei der Datenschutzbehörde eingereicht werden.

Praxisnahe und rechtssichere Umsetzung von Datenschutz

Viele Jahre wird bereits auf die Sonderregeln zum digitalen Datenschutz durch die ePrivacy Verordnung gewartet, da in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hierfür ein großer Interpretationsspielraum besteht. „Urteile wie der Wegfall des Privacy Shields haben nicht für mehr Klarheit gesorgt, sondern im Gegenteil mehr Unsicherheit verursacht. Es ist uns daher ein Anliegen, unsere Mitglieder auch bei digitalen Datenverarbeitungen praxisnah bei der rechtssicheren Umsetzung des Datenschutzes zu unterstützen“, sagt DMVÖ-Präsidentin Alexandra Vetrovsky-Brychta.

Eugen Schmidt, Leiter des OVK, ergänzt: „Sowohl Publisher als auch Auftraggeber*innen der Werbung sind sich derzeit oft bei der Umsetzung von Consent Management auf ihren Portalen im Unklaren, aber auch was das Tracking von Onlinewerbung betrifft. Gerade die jüngsten Beschwerden in Bezug auf Cookie-Banner und Consent zeigen, wie wichtig dieses Thema ist.“

Mehrwert für die gesamte Kommunikationsbranche

Die nun eingebrachten Verhaltensregeln sollen für alle Unternehmen der Kommunikationsbranche zugänglich sein. „Die Verhaltensregeln könnten nicht nur den klassischen Werbebranchen, sondern auch Onlinehändlern, Plattformbetreibern und im Grunde jedem helfen, der eine Website betreibt“, sagt Michael Mrazek, Obmann des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation der WKO. „Es war den Beteiligten ein besonderes Anliegen, dass die Einhaltung dieser Codes of Conduct allen Mitgliedern der Kommunikationsbranche möglich sein wird und damit ein Mehrwert für die gesamte Branche geschaffen wird. Werden diese Branchenstandards genehmigt, kann das eine Hilfe für alle Player darstellen – Auftraggeber*innen, Dienstleister*innen und Behörden gleichermaßen“, so Alexandra Vetrovsky-Brychta abschließend.