Die CNIL – die französische Datenschutzbehörde – hat aktuell eine weitere Entscheidung auf Basis der 101 Beschwerden von NOYB gegen unerlaubte Übermittlung von personenbezogenen Daten mittels Google Analytics in die USA veröffentlicht. Auch in diesem Bescheid steht das zusätzliche Maßnahmen zu den Standardvertragsklauseln die von Google selbst angeboten werden nicht ausreichend sind um DSGVO Konformität …
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Die CNIL – die französische Datenschutzbehörde – hat aktuell eine weitere Entscheidung auf Basis der 101 Beschwerden von NOYB gegen unerlaubte Übermittlung von personenbezogenen Daten mittels Google Analytics in die USA veröffentlicht. Auch in diesem Bescheid steht das zusätzliche Maßnahmen zu den Standardvertragsklauseln die von Google selbst angeboten werden nicht ausreichend sind um DSGVO Konformität zu gewährleisten. Auch sehr brisant die Behörde in Frankreich hat eine einmonatige Frist zur Behebung gesetzt, ansonsten droht die Einstellung der Verwendung von Google Analytics. Hier findet ihr den Originalbericht: https://www.cnil.fr/en/use-google-analytics-and-data-transfers-united-states-cnil-orders-website-manageroperator-comply
Aber nicht nur dieses Urteil beschäftigt derzeit die data driven Marketer, viele davor auch schon. Etwa das Urteil gegen Cookie Bot oder die Entscheidung bezüglich der Verwendung von Google Fonts. Eine Auflistung der relevanten und aktuellen Entscheidungen findet ihr hier zum Download: