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Datum und Zeit
10 Dezember 2021
9:00 - 12:00

Mitgliedervorteil


Die IHK für München und Oberbayern, die WKÖ und die Kanzlei ‎Gierschmann Legal laden Sie herzlich ein:‎
Eine digitale Wirtschaft benötigt ePrivacy und Innovation in gleichem Maße. Damit liegt ein zentraler Fokus auf einer zukunftsweisenden Gestaltung des Onlinedatenschutzes. Ist das TelekommunikationTelemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), das am 01.12.2021 in Kraft treten wird, hier Richtung weisend für eine ePrivacy-Verordnung (ePVO), die aktuell im Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat verhandelt wird? Oder müssen Unternehmen ihre Geschäftsmodelle auf jeweils neue Regelungen anpassen? Immer dann, wenn Websites, Apps und andere Tools auf Daten in vernetzten Endgeräten zugreifen oder diese abstrahlen, ist ein Spannungsfeld zwischen Recht und Technik zu lösen.

Folgende Fragen möchten wir diskutieren:

  • Welche Auswirkungen hat das neue TTDSG in Deutschland auf die bisherige Verwaltungspraxis zu Cookies?
  • Sind sog. „anerkannten Diensten für die Einwilligung“ gem. § 26 TTDSG ein zukunftsfähiges Modell?
  • Wie steht es um die Aufsichtspraxis zu Online-Tracking in Europa?
  • Bleiben digitale Geschäftsmodelle zum Offline- und Asset Tracking nach der ePVO möglich?

Wann: Freitag, 10. Dezember 2021
Uhrzeit: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Veranstaltung ist digital und kostenfrei.

Münchner Datenschutztag mit österreichischer Expertise von Frau Mag. Ursula Illibauer
Anmeldung und Information unter https://www.ihk-muenchen.de/datenschutz-tag/