Recht auf Auskunft
Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) – der Betroffene muss eine Bestätigung erhalten, ob ihn betreffende Daten verarbeitet werden, einschließlich einer Negativauskunft. Werden Daten verarbeitet, hat der Betroffene das Recht auf folgende Informationen: – Verarbeitungszwecke; – Datenkategorien; – Kopie (z.B. Ausdruck) der verarbeiteten Dateninhalte; – Datenempfänger oder Empfängerkategorien; – geplante Speicherdauer (oder Kriterien für …