Nächste Entscheidung zur Verwendung Google Analytics da
Die CNIL – die französische Datenschutzbehörde – hat aktuell eine weitere Entscheidung auf Basis der 101 Beschwerden von NOYB gegen unerlaubte Übermittlung von personenbezogenen Daten mittels Google Analytics in die USA veröffentlicht. Auch in diesem Bescheid steht das zusätzliche Maßnahmen zu den Standardvertragsklauseln die von Google selbst angeboten werden nicht ausreichend sind um DSGVO Konformität …
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