DMVÖ Forderung: Mehr Rechtssicherheit für Digitalwirtschaft durch ePrivacy Verordnung Ende Februar wurde erneut ein Anlauf gestartet, die gestrandete ePrivacy Verordnung auf die Agenda zu bringen. Der am 21. Februar veröffentlichte Kompromissvorschlag der kroatischen Ratspräsidentschaft weckt beim Dialog Marketing Verband Österreich (DMVÖ) Hoffnung auf mehr Rechtssicherheit für die Digitalwirtschaft. Der Verband begrüßt den Vorschlag, da er …

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DMVÖ Forderung: Mehr Rechtssicherheit für Digitalwirtschaft durch ePrivacy Verordnung

Ende Februar wurde erneut ein Anlauf gestartet, die gestrandete ePrivacy Verordnung auf die Agenda zu bringen. Der am 21. Februar veröffentlichte Kompromissvorschlag der kroatischen Ratspräsidentschaft weckt beim Dialog Marketing Verband Österreich (DMVÖ) Hoffnung auf mehr Rechtssicherheit für die Digitalwirtschaft. Der Verband begrüßt den Vorschlag, da er in Richtung eines transparenten Datenschutzes geht – eine langjährige Hauptforderung des DMVÖ.

Der Ende Februar veröffentlichte neue Kompromissvorschlag der kroatischen Ratspräsidentschaft lässt beim DMVÖ Hoffnung auf mehr Rechtssicherheit für die Digitalwirtschaft aufkommen. „Nach einer ersten Analyse stehen wir diesem Vorschlag positiv gegenüber, der endlich wieder Bewegung in die Diskussion um die geplante ePrivacy Verordnung bringt. Details der Verordnung sind jedenfalls noch zu klären und zu definieren. Auch ist abzuwarten, wie der Vorschlag in den bevorstehenden Ratssitzungen angenommen wird. Dennoch geht dieser Vorschlag grundsätzlich in Richtung eines transparenten Datenschutzes“, so DMVÖ Präsident Anton Jenzer. Die Einführung des „berechtigten Interesses“ als Rechtsgrundlage schaffe eine rechtliche Parallele zur DSGVO und ermögliche eine rechtmäßige elektronische Datenverarbeitung auch ohne Zustimmung. Wie bereits in der Datenschutzgrundverordnung verankert ist dies möglich, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden, wie unter anderem die Datenschutz-Folgeabschätzungen.

 

Wenn Einwilligung, dann eine bewusste Einwilligung für Onlineservices

„Es gilt aber nach wie vor zu beobachten, wie es sich mit dem Nachfolger des so genannten ‚Browserartikels‘, dem Erwägungsgrund 20a, verhält – hier bedarf es noch einer Nachschärfung und Konkretisierung. Es muss sichergestellt sein, dass im Falle einer Einwilligung nach wie vor eine ‚bewusste Einwilligung für Onlineservices‘ und nicht nur ein ‚technischer Consent‘ als abgegeben gilt“, betont Anton Jenzer. Der neue Vorschlag für die ePrivacy Verordnung wird vom DMVÖ als mutig und sinnvoll angesehen, auch wenn es noch Diskussionen in Detailfragen bedürfe. Der DMVÖ steht mit dem Wissen seiner Mitglieder und Experten gerne für Diskussionen rund um das Thema transparenter Datenschutz zur Verfügung. Seit vielen Jahren ist fairer Datenschutz im digitalen Bereich eines der Hauptinteressen des DMVÖ und eine Materie, für die sich seine Mitglieder tatkräftig einsetzen. „Wir freuen uns die österreichischen EU-Ratsvertreter bei Bedarf weiterhin zu unterstützen,“ so Vizepräsidentin Alexandra Vetrovsky-Brychta, die bereits im Rahmen der verbandsübergreifenden Alliance for Digital Advancement die Interessen der datengetriebenen Wirtschaft erfolgreich vertreten konnte.