Das war das Business Breakfast zum Thema „ Das Recht auf Auskunft – DSGVO konform Auskunftsbegehren beantworten und was die aktuelle Rechtsprechung dazu sagt.

Business Breakfast „Das Recht auf Auskunft“

Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten heute zwei sehr anschauliche Vorträge von Ursula Illibauer (Referentin Bundessparte Information & Consulting der WKO) und Anton Jenzer (Geschäftsführer MaDa Unternehmensberatung) zu den jüngsten Ereignissen und deren Einschätzung dazu mitverfolgen.

Auch mit dabei waren Jürgen Bauer (Obmann Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation der WKW) und DMVÖ Präsidentin Alexandra Vetrovsky-Brychta die gemeinsam durch den Vortrag führten.

Das Thema Auskunftsbegehren ist immer noch sehr ernst zu nehmen. Was ist jetzt bei den Rechten im Datenschutz im Detail zu beachten?

Ursula Illibauer war von dem letzten EuGH Urteil nur wenig überrascht. Die Informationspflichten und die Datenschutzerklärungen sind das Um und Auf in der DSGVO . Ursula Illibauer empfiehlt, dass die Datenschutzerklärung auf jeder Webseite verständlich erklärt und angeführt sein sollte. Die Datenschutzerklärung muss auch angeboten werden, wenn man gar keinen direkten Kontakt mit der betroffenen Person hat. Darauf vergessen leider immer noch sehr viele Unternehmen. Die Personen müssen informiert werden, dass personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Spätestens wenn die Daten an Dritte weitergegeben werden, muss die betroffene Person informiert werden. Die Datenschutzerklärung muss immer auf der Webseite abrufbereit sein. Darauf legt die Datenschutzbehörde Ihr erstes Augenmerk bei einer Prüfung.

Das Auskunftsrecht – was wird von der betroffenen Person tatsächlich verarbeitet? Dieses Thema liegt immer noch beim EuGH, es gibt noch kein finales Urteil. Ursula Illibauer rät zu einer dreistufigen Auskunft. 1. Ist die Person tatsächlich die Person, die es betrifft. 2. Werden Stammdaten von dieser Person heraus- und weitergegeben? 3. Die Person kann detailliert nachfragen, und Kopien der Daten verlangen. Bei Punkt 3 ist es ratsam einen Interessensabgleich zu starten und sich die Frage zu stellen, kann ich diese Daten einfach und unkompliziert liefern? Wenn ja, sollte man dem Betroffenen diese Daten auch übergeben. Sind dabei Dritte betroffen, wo die Daten zB geschwärzt werden müssen, kann man diese Daten auch einbehalten und ist nicht verpflichtet, diese weiterzugeben, momentan ist das noch möglich und erlaubt.

Es gibt allerdings eine Entscheidung auf europäischer Ebenen vom Jänner 2023 die besagt, dass tatsächlich Empfänger zu nennen sind sofern man diese kennt. Kennt man sie nicht, ist es möglich auf die Empfängerkategorie zu verweisen. Das EuGH Urteil hat sich konkret auf den Artikel 15 der DSGVO bezogen.

Ebenfalls im Urteil enthalten ist der Hinweis,  dass geprüft werden muss, ob ein unbegründetes Auskunftsbegehren stattgefunden hat.

Anton Jenzer merkt an, dass sich in der Praxis 98% der Anfragen auf die Löschung der Daten beziehen. Hier ist es ausreichend zu bestätigt, dass die Daten gelöscht wurden.

Komplizierter wird es bei Beauskunftungen. Aber auch hier sind 90% der Personen zufrieden wenn die Empfängerkategorien bekanntgegeben werden. Ein ganz kleiner Prozentsatz will im Detail wissen, welche Daten über die Person gespeichert wurden. Sachbezogene Vermutungen sind hier aber zulässig. Mittlerweile ist in jeder Datenbank hinterlegt, wofür die Daten verwendet wurden. Auch die Weitergabe von Personendaten an zB Zoom oder Teams müsste bei einer Anfrage aufgelistet werden. Ideal wäre immer, die Anfrage innerhalb einer Woche zu beantworten. Auch die Rechtsbelehrung, dass man sich an die Datenschutzbehörde wenden kann, ist ratsam.

Sehr wichtig ist auch, dass Datenschutzerklärungen immer aktuell gehalten werden.

Laut Anton Jenzer  trägt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof leider nicht zu mehr Klarheit bei. Im Gegenteil, Sie verunsichert  die Wirtschaft, insbesondere die Marketing- und Kommunikationsbranche, da sie in der Praxis viele offenen Fragen aufwirft.

Im Anschluss fand eine sehr spannende Diskussion zu dem Thema mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und Ursula Illibauer, Anton Jenzer, Alexandre Vetrovsky-Brychta und Jürgen Bauer statt.