Das Europäische Parlament hat das neue Datenübermittlungs-Abkommen mit der USA abgelehnt. Was bedeutet dies nun für Marketer in Österreich? Wir haben es für euch zusammengefasst

Schafft es das der Nachfolger des Privacy Shields über die Ziellinie?

 

Wie gewonnen so zerronnen, oder doch nicht? Letzte Woche wurde bekannt dass das Europäische Parlament das neue Datenübermittlungs-Abkommen mit der USA ablehnt. Damit könnte ein Nachfolger des Privacy Shields in weite Ferne rücken. Oder doch nicht? Wir haben hier zusammengefasst was passiert ist und was es für Marketer bedeutet.

Die datengetriebene Kommunikationsbranche hat es sich sehnlichst gewünscht – wieder Rechtssicherheit für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA zu haben. Kurz vor Weihnachten sah es auch so aus, dass dieser Wunsch in Erfüllung geht und der Nachfolger des Privacy Shields, das Trans Atlantic Data Privacy Framework (TADPF genannt), im Frühling beschlossen werden könnte. Doch nun hat sich das Blatt gewendet und es sieht eher danach aus das dieses Vorhaben scheitern wird. Denn letzte Woche hat der LIBE Ausschuss des Europäischen Parlaments einen sogenannten „Draf Motion for a resolution“ erlassen der sich deutlich gegen die Annahme des Abkommens ausspricht. Hier gibt’s den Text im Detail zum Nachlesen: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/LIBE-RD-740749_EN.pdf

Aber auch hier gilt: Nicht zu früh begraben. Denn man muss eindeutig zwischen Ausschüssen des Europäischen Parlamentes und der Europäischen Kommission unterscheiden. Im Fall es TADPF ist für diesen Angemessenheitsbeschluss der Ausschuss für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr zuständig. Dieser Ausschuss besteht aus Repräsentanten der Mitgliedsstaaten und ist direkt bei der Europäischen Kommission angesiedelt und nicht im Parlament. Und ebenso muss die Stellungnahme des LIBE Ausschusses auch erst im Parlament angenommen werden um das Kontrollrecht über diese politische Stellungnahme zu geben. Anfang März 2023 soll eben dieser Entwurf des LIBE Ausschusses besprochen wird. Mehr dazu findet ihr hier: https://www.europarl.europa.eu/committees/en/eu-us-data-transfers-meps-discuss-the-ad/product-details/20230221EOT07243).

Und selbst dann gilt es abzuwarten, wie der oben genannten Ausschuss in der Europäischen Kommission reagiert, denn hier wird der Beschluss getroffen und wenn der Ausschuss dem neuen Abkommen zustimmt, dann ist en Beschluss weiterhin möglich.

Daher gilt einmal mehr: Was passiert wissen wir nicht so genau, es bleibt spannend und alle Möglichkeiten offen. Was aber jetzt schon klar ist: Die beste Möglichkeit seine Daten DSGVO konform zu verarbeiten und zu übermitteln ist nach wie vor entweder auf eine rein europäische Lösung zu setzen oder sich mittels zusätzlicher Maßnahmen zu den Standardvertragsklauseln (wie vertraglicher oder technischer Natur) abzusichern. Und dazu gibt es mittlerweile wirklich viele und gute Möglichkeiten, die man ergreifen kann und auch soll um dieses Risiko nachhaltig abzusichern. Denn eines zeigt das „Vor- und Zurückspiel“ ganz klar: Es steht in den Sternen, wann der Nachfolger wirklich in Kraft treten kann und wenn es in Kraft getreten ist – wie nachhaltig ist es wirklich?