Die DSGVO hat den Umgang mit personenbezogenen Daten im Dialog-Marketing stark verändert. Der vom DMVÖ und der WKO erarbeitete „Code of Conduct“ sorgt hier bereits seit 2019 für klare Verhaltensregeln. Austrian Standards unterstützt die Organisationen bei der Einhaltung: Die internationale Standardisierungsorganisation wurde im August von der Datenschutzbehörde als Überwachungsstelle akkreditiert. Der Vorteil für die Branche: …

JETZT zum Daten-Audit anmelden und Wettbewerbsvorteil sichern Weiterlesen

Die DSGVO hat den Umgang mit personenbezogenen Daten im Dialog-Marketing stark verändert. Der vom DMVÖ und der WKO erarbeitete „Code of Conduct“ sorgt hier bereits seit 2019 für klare Verhaltensregeln. Austrian Standards unterstützt die Organisationen bei der Einhaltung: Die internationale Standardisierungsorganisation wurde im August von der Datenschutzbehörde als Überwachungsstelle akkreditiert. Der Vorteil für die Branche: Rechtssicherheit und klare Qualitätsmerkmale.

Unternehmen und Organisationen, die ihren Sitz in Österreich und eine Gewerbeberechtigung nach § 151 GewO haben, können sich für ein Überwachungsverfahren anmelden und haben so die Möglichkeit, ein Überwachungszertifikat zu erwerben, das ihnen den DSGVO-konformen Umgang mit Adressen und personenbezogenen Marketing-Daten bescheinigt.

Überwachung durch Austrian Standards bietet Rechtsicherheit

Der DMVÖ hat gemeinsam mit anderen Organisationen (WKO, MCÖ, ÖMG und FVA) und mehreren Unternehmen den Code of Conduct (CoC für Adressverlage und Direkt Marketing Unternehmen) erarbeitet, der bei regelkonformer Anwendung Rechtssicherheit in puncto Datenschutz bietet. Der CoC wurde 2019 von der Datenschutzbehörde genehmigt. Gemeinsam haben der Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und der Dialog Marketing Verband Österreich (DMVÖ) nach einem Auswahlverfahren Austrian Standards beauftragt, sich als Überwachungsstelle bei der Datenschutzbehörde akkreditieren zu lassen. Diese Akkreditierung ist erfolgt und Austrian Standards kann umgehend mit Überwachungsverfahren für Unternehmen beginnen.

Überwachungsverfahren – ein echter Mehrwert für Unternehmen und Organisationen

Überwachungsverfahren können durch Adressverlage und Direkt-Marketing-Unternehmen über den DMVÖ beantragt werden. Bei erfolgreichem Audit werden ein Zertifikat und ein Gütesiegel verliehen, die einen Nachweis durch eine unabhängige Prüfinstanz für die ordnungsgemäße Einhaltung des Code of Conduct darstellen.

Zwei große Vorteile – Wettbewerbsvorteil und Vermeidung von Strafen

Damit sind insbesondere zwei große Vorteile für zertifizierte Unternehmen verbunden:

1.       Ein klarer Qualitätsnachweis gegenüber potenziellen und bestehenden Auftraggebern, der in der Praxis auch nahezu immer eingefordert wird.
2.       Die Rechtssicherheit, der weitgehend vor drakonischen Strafen schützt (Strafrahmen bis zu 4% vom Umsatz oder EUR 20 Millionen).

Anton Jenzer, langähriger Präsident des DMVÖ, dazu: „Als Initiatoren des Code of Conduct sind wir sehr froh, dass es jetzt mit der Umsetzung endlich losgehen kann. Wir sehen den Code of Conduct und die damit verbundene Möglichkeit, sich von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen, als wichtige Meilensteine für die datengetriebene Wirtschaft und insbesondere für das Dialog Marketing in Österreich und in Europa.“

Dr. Peter Jonas, Director Certification Austrian Standards, sagt: „Wir freuen uns sehr über die Akkreditierung durch die Datenschutzbehörde. Mit der Überwachung des CoC können wir die österreichischen Unternehmen unterstützen, die Anforderungen des Datenschutzes praxisgerecht und rechtssicher umzusetzen. Das ist aus meiner Sicht ein Leuchtturmprojekt in besonders stürmischen Zeiten.“

Anmeldungen für das Audit

Der DMVÖ bietet allen österreichischen Adressverlagen und Direkt-Marketing-Unternehmen die Möglichkeit, an einem Überwachungsverfahren durch Austrian Standards teilzunehmen – Anmeldung einfach per E-Mail an office@dmvoe.at. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet.