Freier Datenverkehr zwischen EU und USA bleibt zulässig


Das EuG hat das EU-US Data Privacy Framework bestätigt – Datentransfers in die USA bleiben damit vorerst erlaubt. Was Marketer jetzt wissen müssen und welche Alternativen es gibt.

Hand einer Person in weißem Hemd hält ein transparentes Symbol einer Cloud mit Vorhängeschloss, das für Datensicherheit steht. Im Hintergrund sind abstrakte Netzwerk-Linien zu sehen.

Das wirtschaftliche Klima zwischen der Europäischen Union und den USA mag an einigen Stellen sehr rau sein, nicht aber was den Datentransfer betrifft. Denn gestern wurde das Data Privacy Framework, der Nachfolger des Privacy Shields, durch das Europäische Gericht (EuG) bestätigt. Das EuG hat entschieden, dass Datentransfers in die USA auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework erlaubt bleiben.

Warum ist das Data Privacy Framework ein Erfolg?

Weil dieses Abkommen bereits das Dritte seiner Art ist. Beide Vorgänger wurden durch den Europäischen Gerichtshof gekippt und damit wurden damals quasi „über Nacht“ allen Datentransfers in die USA die rechtliche Grundlage entzogen. Begründet wurden diese Entscheidungen hauptsächlich damit dass in den USA nicht das selbe Datenschutzniveau herrsche, als in der USA. Ebenso wurden die massiven Zugriffsrechte der Amerikanischen Geheimdienste bemängelt.

Schrems I und Schrems II: Prägende Urteile für die Branche

Die als „Schrems I und Schrems II“ bekannten Entscheidungen haben unsere Branche damals gehörig in Aufruhr gebracht. Denn das heutige datengetriebene Marketing basiert auf Tools und Plattformen. Und diese Tools sind oftmals aus Übersee, aus den USA, einhergehend mit einer Datenverarbeitung die in den USA stattfindet.

Entwarnung oder nur ein Zwischenschritt?

Können wir uns jetzt endgültig in Sicherheit wiegen und darauf Vertrauen dass die Sichtweise des Europäischen Gerichts nahhaltig wirkt und dieses Damokles Schwert der Branche Geschichte ist?

Leider nicht ganz. Denn Entscheidungen des EuG können vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt werden. Und solange dieser keine Entscheidung in dieser Sache getroffen hat können wir noch keine Entwarnung geben.

Interessant ist nämlich dass, obwohl das EuG ein ausreichend hohes Datenschutzniveau in den USA bestätigt hat, in der Entscheidung eine Überwachungspflicht der Europäischen Kommission zur Einhaltung dieses Datenschutzniveaus auferlegt hat. Angesichts der aktuellen politischen Verhältnisse in den USA mag dies vielleicht schwierig werden und somit einen weiteren Grund zum Aufruf des EuGHs sein.

Was heißt das für Marketer und Unternehmen?

Aber eines steht fest, es ist eine Etappe, die geschafft wurde und somit eine Herausforderung weniger um die man sich in Sachen Data Compliance kümmern muss. Generell bleibt es natürlich uns Marketiers überlassen wie weit wir uns von den USA abhängig machen wollen. Es gibt für sehr viele MarTech Tools Europäische Alternativen. Ein Anbietervergleich lohnt sich jedenfalls, und dabei vor allem das Kleingedruckte in den Datenschutzinformationen zu lesen.

Über die Autorin

Alexandra Vetrovsky-Brychta

Präsidentin des DMVÖ & Chief Growth Officer bei Celum

Alexandra Vetrovsky-Brychta ist Präsidentin des Dialog Marketing Verband Österreich (DMVÖ). Seit Juli 2024 übernimmt sie als Chief Growth Officer im Executive Board der CELUM GmbH die Verantwortung für Expansion und Wachstum des SaaS-Unternehmens im Bereich Product Content und Brand Management.

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