Datum und Zeit
14 Februar 2023
9:00 - 10:30
Veranstaltungsort
Zimmer
Mitgliedervorteil
Das Recht auf Auskunft – DSGVO konform Auskunftsbegehren beantworten und was die aktuelle Rechtssprechung dazu sagt.
Business Breakfast | 14.02.2022 | 09:00 – 10:30 Uhr
DMVÖ Business Breakfast zum Thema „Das Recht auf Auskunft – DSGVO konform Auskunftsbegehren beantworten und was die aktuelle Rechtssprechung dazu sagt.“
Rechtliche Rahmenbedingungen und Auswirkungen des kürzlich ergangen EuGh Urteils – Ursula Illibauer, Referentin Bundessparte Information & Consulting WKO
Blick aus der Praxis – was bedeutet das nun für Dienstleister und Agenturen? Anton Jenzer, Geschäftsführer MaDa Unternehmensberatung und Jürgen Bauer, Obmann Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation WKW
Fragerunde moderiert von Alexandra Vetrovsky-Brychta, Präsidentin DMVÖ
Ursula Illibauer (Referentin Bundessparte Information & Consulting WKO) über die Wichtigkeit des Themas:
Entscheidungen vom Europäischen Gerichtshof sollten Fragen der Rechtsunsicherheit klären. Bei der Entscheidung zu den Empfängerkreisen bleiben allerdings mehr Fragezeichen als Antworten zurück. Was ist jetzt bei den Rechten im Datenschutz zu beachten? Was muss eine Auskunft beinhalten und wie ist eigentlich die Datenschutzerklärung zu gestalten? Was ändert sich in der Beratung und was ist die Empfehlung? Das und viel mehr diskutieren wir beim Business Breakfast am 14.2.
Und Anton Jenzer (Geschäftsführer MaDa):
Es gibt die DSGVO, die nationale Gesetzgebung (Datenschutzanpassungsgesetz) und darüber hinaus von der Datenschutzbehörde genehmigte Verhaltensregeln, die einen echten Interessensausgleich zwischen dem von uns allen gewünschten Schutz der Privatsphäre jeder Person und den legitimen Interessen der Wirtschaft gewährleisten.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof trägt leider nicht zu mehr Klarheit bei. Im Gegenteil: Sie verunsichert die Wirtschaft, insbesondere die Marketing-und Kommunikationsbranche, da sie in der Praxis viele offenen Fragen aufwirft, von denen wir annahmen, dass sie schon längst beantwortet sind.