Datum und Zeit
15 September 2026
17:00 - 18:00
Mitgliedervorteil
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt seit 28. Juni 2025 und setzt die EU-Richtlinie 2019/882, den European Accessibility Act, in Österreich um. Trotzdem ist bei vielen bis heute unklar: Betrifft es mich überhaupt? Und wenn ja, was heißt das konkret für meine Website?
In 60 Minuten klären wir beides. Zuerst die rechtliche Einordnung, danach die Praxis. Kein Paragrafenwälzen, sondern eine praxisnahe Orientierung.
Das erwartet dich
Teil 1, 30 Minuten:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Wer vom BaFG erfasst ist und wer nicht. Wo die Grauzonen liegen, etwa bei Shops, Buchungsstrecken und B2B-Angeboten. Welche Fristen gelten, wer kontrolliert und was bei Verstößen droht, sowie die genaue Abgrenzung zum Behindertengleichstellungsgesetz.
Teil 2, 30 Minuten:
Die Umsetzung
Was WCAG 2.1 Level AA konkret für deine Website bedeutet. Die typischen Stolpersteine von Kontrasten über Tastaturbedienung bis zu Alternativtexten und PDFs. Wie du deinen eigenen Auftritt prüfst und wo du anfängst, wenn das Budget begrenzt ist.
Was du mitnimmst

Klarheit, ob dein Unternehmen betroffen ist
- Einen Überblick über die konkreten Anforderungen an deine Website
- Eine Einschätzung, wo du aktuell stehst und was zu tun ist
- Argumente für Barrierefreiheit, auch wenn keine Pflicht besteht

Für wen
- Marketing- und Kommunikationsverantwortliche, die wissen wollen, wo sie stehen
- Agenturen, die Kundenprojekte rechtssicher umsetzen wollen
Kleinere Unternehmen, die unsicher sind, ob die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift - Alle, die ihre Website zugänglicher machen wollen, unabhängig von der Pflicht

Auch ohne Pflicht ein Thema
Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen vom BaFG ausgenommen. Das heißt aber nicht, dass Barrierefreiheit für sie irrelevant ist. Rund 1,3 Millionen Menschen in Österreich leben mit einer Behinderung. Wer sie ausschließt, verzichtet auf einen erheblichen Teil des Marktes. Dazu kommt: Klare Strukturen, gute Kontraste und saubere Navigation verbessern die Bedienbarkeit für alle und werden von Google belohnt.
Unser Experte

Mag. Manuel Boka,
Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Eversheds Sutherland,
ist auf Datenschutz, IT-Recht, Cybersecurity und Immaterialgüterrecht spezialisiert. Er berät Unternehmen und Non-Profit-Organisationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und deren grenzüberschreitender Übermittlung.
Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf den rechtlichen Herausforderungen der künstlichen Intelligenz, zu denen er regelmäßig als Referent auftritt. Darüber hinaus unterstützt er Mandanten in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen des digitalen Marketings.

Olivia Ulbing-Sommeregger
ist Gründerin und CEO von oha! digital, einer Digitalagentur in Salzburg.
Nach ihrem Studium an der FH Hagenberg im Bereich Kommunikation, Wissen und Medien und Projekten für Marken wie Puma, Durex und Red Bull machte sie sich 2018 selbstständig. Heute unterstützt sie mit ihrem Team Unternehmen dabei, digitale Strategien umzusetzen, die tatsächlich Wirkung zeigen, mit Schwerpunkt auf Social Media, digitalem Marketing und KI.
Neben ihrer Agenturarbeit ist Olivia Ulbing-Sommeregger als zertifizierte incite-Unternehmensberaterin tätig und seit 2023 UNOS-Landessprecherin für Salzburg, wo sie sich für Chancengleichheit und die Digitalisierung der Wirtschaftskammer starkmacht. Als Co-Autorin des Fachbuchs „Follow me!“ (Rheinwerk Verlag) gibt sie ihr Wissen zu Social-Media-Marketing auch schriftlich weiter.

