Data Compliance Talk: Barrierefreie Websites – Pflicht, Kür und die Grauzone dazwischen

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Datum und Zeit
15 September 2026
17:00 - 18:00

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Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt seit 28. Juni 2025 und setzt die EU-Richtlinie 2019/882, den European Accessibility Act, in Österreich um. Trotzdem ist bei vielen bis heute unklar: Betrifft es mich überhaupt? Und wenn ja, was heißt das konkret für meine Website?

In 60 Minuten klären wir beides. Zuerst die rechtliche Einordnung, danach die Praxis. Kein Paragrafenwälzen, sondern eine praxisnahe Orientierung.

Das erwartet dich

Teil 1, 30 Minuten:

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Wer vom BaFG erfasst ist und wer nicht. Wo die Grauzonen liegen, etwa bei Shops, Buchungsstrecken und B2B-Angeboten. Welche Fristen gelten, wer kontrolliert und was bei Verstößen droht, sowie die genaue Abgrenzung zum Behindertengleichstellungsgesetz.

Teil 2, 30 Minuten:

Die Umsetzung

Was WCAG 2.1 Level AA konkret für deine Website bedeutet. Die typischen Stolpersteine von Kontrasten über Tastaturbedienung bis zu Alternativtexten und PDFs. Wie du deinen eigenen Auftritt prüfst und wo du anfängst, wenn das Budget begrenzt ist.

Was du mitnimmst

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Klarheit, ob dein Unternehmen betroffen ist

  • Einen Überblick über die konkreten Anforderungen an deine Website
  • Eine Einschätzung, wo du aktuell stehst und was zu tun ist
  • Argumente für Barrierefreiheit, auch wenn keine Pflicht besteht
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Für wen

  • Marketing- und Kommunikationsverantwortliche, die wissen wollen, wo sie stehen
  • Agenturen, die Kundenprojekte rechtssicher umsetzen wollen
    Kleinere Unternehmen, die unsicher sind, ob die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift
  • Alle, die ihre Website zugänglicher machen wollen, unabhängig von der Pflicht
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Auch ohne Pflicht ein Thema

Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen vom BaFG ausgenommen. Das heißt aber nicht, dass Barrierefreiheit für sie irrelevant ist. Rund 1,3 Millionen Menschen in Österreich leben mit einer Behinderung. Wer sie ausschließt, verzichtet auf einen erheblichen Teil des Marktes. Dazu kommt: Klare Strukturen, gute Kontraste und saubere Navigation verbessern die Bedienbarkeit für alle und werden von Google belohnt.

Unser Experte

Mag. Manuel Boka,

Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Eversheds Sutherland,

ist auf Datenschutz, IT-Recht, Cybersecurity und Immaterialgüterrecht spezialisiert. Er berät Unternehmen und Non-Profit-Organisationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und deren grenzüberschreitender Übermittlung.

Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf den rechtlichen Herausforderungen der künstlichen Intelligenz, zu denen er regelmäßig als Referent auftritt. Darüber hinaus unterstützt er Mandanten in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen des digitalen Marketings.

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