EU Datenschutzgrund-Verordnung

Verhaltensregeln Dialog Marketing zum Download

Die Datenschutzbehörde hat den Antrag des Dialog Marketing Verbands Österreich, des Fachverbands Werbung und Marktkommunikation der WKÖ, des Marketing Clubs Österreich, des Fundraising Verbands Austria sowie der Österreichischen Marketing Gesellschaft auf Genehmigung von Verhaltensregeln gemäß Art 40 DSGVO (Verhaltensregeln) betreffend die Ausübung des Gewerbes der Adressverlage und Direktmarketingunternehmen gem. § 151 GewO in der Fassung vom 4.4.2019 mit Bescheid genehmigt.

Bereits die vom DMVÖ  im Jahr 2004 initiierten und von der damaligen Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt genehmigten Codes of Conduct haben erfreulicherweise großen Anklang gefunden und erheblich zur Transparenz beigetragen. Die aktuellen Verhaltensregeln 2019 sind auf dem neuesten Stand und entsprechen der geltenden Rechtslage. Es geht uns auch darum, sowohl den Praktikern als auch den Rechtsberatern eine kompakte Darstellung der maßgeblichen österreichischen Werberegeln in Bezug auf Datenschutz und Direktmarketing zu geben.

Wir sehen diese Verfahrensregeln als Richtlinien für Auftraggeber , Agenturen und Dienstleister, die  die vorhandenen einschlägigen Gesetze und die DSGVO praxisorientiert konkretisieren und damit zusätzliche Rechtssicherheit und Transparenz schaffen. Diese Verhaltensregeln werden sich sowohl in der Marketingpraxis als auch in Verwaltungsverfahren und in der Rechtsprechung bewähren, da sie mögliche unterschiedlich auslegbare Stellen in der DSGVO und in der Gewerbeordnung authentisch interpretieren. Wir sind daher sicher, dass Ihnen diese Verhaltensregeln von Nutzen sein werden und wünschen Ihnen erfolgreiche und kreative Direktmarketing­Kampagnen ohne rechtliche Komplikationen.

Hier geht es zum kostenlosen Download: VerhaltensregelnDialogMarketing_07062019