Cookies – Einwilligungen rechtssicher gestalten Aktuelle Anforderungen an Unternehmenswebseiten laut DSGVO und EuGH Der EuGH hat vor Kurzem entschieden, dass eine voreingestellte Zustimmung zu Cookies auf Webseiten unzulässig ist. Die Einwilligung durch den User muss aktiv und freiwillig erfolgen. Die von Unternehmen gerne genutzten Hinweisfelder, dass Cookies gesetzt werden, reichen künftig nicht mehr aus! Alle …

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Cookies – Einwilligungen rechtssicher gestalten

Aktuelle Anforderungen an Unternehmenswebseiten laut DSGVO und EuGH

Der EuGH hat vor Kurzem entschieden, dass eine voreingestellte Zustimmung zu Cookies auf Webseiten unzulässig ist. Die Einwilligung durch den User muss aktiv und freiwillig erfolgen. Die von Unternehmen gerne genutzten Hinweisfelder, dass Cookies gesetzt werden, reichen künftig nicht mehr aus!

Alle Unternehmen, die Webseiten betreiben, müssen daher ihre Banner und Cookie-Erklärungen überprüfen und an die neuen Regelungen anpassen. Doch braucht man wirklich für jedes Cookie eine Erlaubnis des Users? Wie muss diese Einwilligung aussehen? Und was sollte man bei der Übermittlung an Drittanbieter wie Google etc. beachten? Darüber informiert Sie unsere Broschüre.

  • Was ist ein Cookie?
  • Welche Arten von Cookies gibt es?
    • First-Party- und Third-Party-Cookies
    • Sitzungs-(Session-)Cookies und persistente (dauerhafte) Cookies
    • Nicht-einwilligungspflichtige und einwilligungspflichtige Cookies (funktionale Cookies und Werbecookies)
  • Definition einer „Einwilligung“ nach DSGVO
  • Das EuGH-Urteil im Wortlaut mit Kommentar
  • Rechtskonforme Gestaltung einer Einwilligung
  • Tracking-Walls und Pay-or-okay-Modelle
  • Best Practice
  • Checkliste: Was Sie beim Einsatz von Cookies beachten sollte

Bestellungen unter https://www.forum-verlag.at/alle-produkte/datenschutz-it/15709/cookies-einwilligungen-rechtssicher-gestalten

DMVÖ – Mitglieder erhalten die Broschüre KOSTENLOS – zu zahlen sind nur die Versandkosten von € 4,90. Bei der Buchung ist der Code „DMVOE“ (im Feld „Kommentar“) zu vermerken. Der Rabatt ist bis Ende des Bestellvorgangs nicht ersichtlich, er wird erst bei der internen Bestellabwicklung verlässlich berücksichtigt.