Der AI Act tritt stufenweise in Kraft: Verbotene Anwendungen ab 2. August, umfassende Regelungen folgen in mehreren Stufen.
Startschuss für die KI-Regulierung: Der EU AI Act ist final verabschiedet.
von: DMVÖ Präsidentin Alexandra Vetrovsky-Brychta
Letzten Freitag wurde der AI Act im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Hier findet ihr die finale Version, die nun stufenweise in Kraft tritt:
Warum stufenweise und nicht mit einem generellen Datum wie bei der DSGVO? Der AI Act tritt grundsätzlich am 2. August dieses Jahres in Kraft, aber nicht vollständig, sondern in folgenden Stufen:
- Stufe (6 Monate nach dem 2. August):
- Verbotene KI-Anwendungen, wie biometrische Überwachung, dürfen nicht mehr eingesetzt werden.
- Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI schulen, sodass diese ausreichend Kenntnisse haben.
- Stufe (12 Monate nach Inkrafttreten):
- Alle Bestimmungen für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck gelten.
- Der Strafrahmen tritt in Kraft.
- Jede Mitgliedsstaat muss eine KI-Behörde im Einsatz haben.
- Stufe (24 Monate nach Inkrafttreten):
- Alle Verpflichtungen des AI Acts gelten weitgehend, mit wenigen Ausnahmen für Hochrisiko-Systeme (hier gibt es eine Frist von 36 Monaten).
Es gibt abweichende Bestimmungen für bereits auf dem Markt befindliche oder in Betrieb genommene KI-Systeme. Die KI-Servicestelle bietet einen detaillierten Überblick und weiterführende Informationen (https://www.rtr.at/rtr/service/ki-servicestelle/ai-act/Zeitplan.de.html). In den kommenden Wochen werden wir euch mit einem Überblick unterstützen, was nun zu tun ist. Wir setzen uns dafür ein, dass die KI-Behörde nicht nur überwacht und sanktioniert, sondern auch als Ansprechpartner fungiert, um heimische Unternehmen im internationalen Digitalisierungswettbewerb zu unterstützen.